Der Bundesverband Cartoonlobby zum NetzDG und dem Umgang mit Satire
Erst das Magazin Titanic, dann die Streetart-Künstlerin Barbara und auch erste Zeichnerkollegen. Nach Einführung des NetzDG Anfang Januar steht zunehmend auch Satire am Pranger von sozialen Netzwerken. Werden Satire-Postings zum Anlass Accounts zu sperren oder Karikaturen vom Netz genommen. Die bundesweite Vereinigung von Karikaturisten und Cartoonisten hat sich auf ihrer diesjährigen Mitgliedervollversammlung in Berlin auch mit der Frage beschäftigt: Wie geht man mit solchen Eingriffen in die Meinungsfreiheit um?
Ausgangspunkt der Sperrungen in sozialen Netzwerken ist das seit 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches Netzbetreiber unter anderem dazu verpflichten soll, bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Beiträgen schnell zu handeln. Falls nicht, drohen horrende Strafen.
Grundsätzlich befürworteten die Cartoonlobbyisten natürlich Maßnahmen, die gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen und die Plattformbetreiber verpflichten rechtswidrige Inhalte aus den Netzwerken zu nehmen.
Das vorliegende Gesetz und dessen bisherige Umsetzung hält der Verband aber für verfehlt und das Resultat birgt die Vorstufe einer Zensur. Den rechtlichen Rahmen gegen Hetze vorzugehen, gab es auch schon vor dem neuen Gesetz. Sperrungen durch Facebook & Co ebenso.
Schon jetzt erkennbar ist: die Plattformbetreiber werden sich im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit entscheiden, um sich vor den hohen Geldstrafen zu schützen. An die Stelle des Rechtsstaats treten somit zunehmend private Unternehmen, die weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Sie bestimmen so die Presse- und Meinungsfreiheit, schränken diese ein und entscheiden nach ihren Grundsätzen, was geschrieben, gezeichnet oder fotografiert werden darf, wenn es bei ihnen veröffentlicht wird.
In einer Gesellschaft in der die mediale Öffentlichkeit und die Meinungsbildung immer mehr von den sozialen Netzen und ihren Plattformen geprägt werden, ist schon von großer Bedeutung wie mit deren Inhalten umgegangen wird.
Auf jeden Fall ist eine Transparenz der Regeln der Plattformanbieter gefordert, nach denen diese Sperrungen und Streichungen vornehmen. Auch bleibt der Umgang mit satirischen Beiträgen eine zu klärende Frage, wenn Maschinen oder die Menschen, die jene bedienen, nicht zwischen Satire und Nicht-Satire unterscheiden können bzw. wollen.
Als Mindestanforderung bedarf es eines Regelwerks der Netzanbieter, das den verfassungsrechtlichen Geboten von Artikel 2 und 5 des Grundgesetzes entspricht.
Der Gesetzgeber muss einen rechtlichen Rahmen für Nutzungsstandards in den sozialen Netzwerken schaffen und sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen.
Das Resümee für den Verband Cartoonlobby ist: ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, als ehrenwertes Vorhaben, in der vorgelegten Form tatsächlich gegen sogenannte Hate-Speech im Netz helfen wird, ist mehr als fraglich. Ob es diese oder weitere Regelungen braucht ebenso.
Der Verband hält es für wichtiger die öffentliche Diskussion zu führen und mit Argumenten und Aktionen gegen Hass und Hetze vorzugehen, um das gesellschaftliche Klima mit verändern zu helfen.