CartoonJournal
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Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss der VG Bild-Kunst vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt, damit die gesetzlich vorgegebenen Ausschüttungsfristen (Ende des 3. Quartals) einhalten werden können. Mitglieder der VG Bild-Kunst sollten sich frühzeitig auf diese wesentliche Änderung im Verfahren einstellen, denn der Meldeschluss ist eine Ausschlussfrist.
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Ausstellungen, Lesungen, Workshops: Volles Programm für den Comic-Winter
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Der Tod im Cartoon: Holtschulte Ausstellung in der vhs-GALERIE - Stadt Herne
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Sonntag, 25. Januar 2026, 19:00 Uhr
Weiterlesen: Piero Masztalerz - Halt die Fresse Rapunzel - Cartoon-Show, Berlin
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Loriots künstlerisches Erbe geht als Dauerleihgabe an das Museum für Komische Kunst nach Frankfurt
PM der Stadt Frankfurt am Main und des Caricatura Museums
Frankfurt, 12.11.2025. Pünktlich zu Loriots 102. Geburtstag ist die Sensation perfekt: Der vollständige künstlerische Nachlass des berühmten Vicco von Bülow, alias Loriot, geht als Dauerleihgabe an das Caricatura Museum Frankfurt. Das Museum für Komische Kunst hatte bereits 2023/2024 zum 100. Geburtstag Loriots die offizielle Jubiläumsausstellung präsentiert. Nun verkündete die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt, Dr. Ina Hartwig, zusammen mit Martin Sonntag, Leiter des Caricatura Museums, einen echten Coup für das Museum und die Stadt Frankfurt am Main: Loriots künstlerisches Erbe findet zukünftig seine Heimat am Main im Museum für Komische Kunst am Weckmarkt.
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Wenn ich in einer Galerie oder an einem anderen Ausstellungsort meine Werke präsentiere und das als "Werkpräsentation" bei der VG Bild-Kunst melde - fallen dann dadurch Gebühren oder Zusatzkosten für die Veranstalter an?
- Nein, es fallen keine Gebühren in diesem Zusammenhang für Galerien etc. an.
Die Meldung betrifft ausschließlich, die Zeichner*innen als Urheber*in. Man gibt an, dass Werke öffentlich gezeigt wurden, damit man an den Kollektivausschüttungen der VG Bild-Kunst beteiligt wird. Die Galerie etc. muss dafür nichts zahlen und werden auch nicht in das Meldeverfahren einbezogen.
- Wichtig ist, dass die gemeldete Werkpräsentation in ihrer Gesamtschau geeignet erscheint, Anlass für Veröffentlichungen in Pressemedien, auf Websites oder im Fernsehen zu sein, so dass Privatkopien angefertigt werden können.
Denn hier werden keine Gelder einer „Ausstellungsvergütung“ verteilt, so schön das wäre. Vielmehr vermutet die Bild-Kunst, dass über eine Werkpräsentation berichtet wird und dass Dritte Kopien von dieser Berichterstattung anfertigen. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für Privatkopien sowie Kabelweitersendung werden von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst für die Urheber*innen wahrgenommen und die Mittel dafür kommen aus anderen finanziellen Quellen als Abgaben von Galerien etc.
Weiterführender Linkl: Meldung von Werkpräsentationen - Homepage VG Bild-Kunst



