vg

Wenn ich in einer Galerie oder an einem anderen Ausstellungsort meine Werke präsentiere und das als "Werkpräsentation" bei der VG Bild-Kunst melde - fallen dann dadurch Gebühren oder Zusatzkosten für die Veranstalter an?

  • Nein, es fallen keine Gebühren in diesem Zusammenhang für Galerien etc. an.
    Die Meldung betrifft ausschließlich, die Zeichner*innen als Urheber*in. Man gibt an, dass Werke öffentlich gezeigt wurden, damit man an den Kollektivausschüttungen der VG Bild-Kunst beteiligt wird. Die Galerie etc. muss dafür nichts zahlen und werden auch nicht in das Meldeverfahren einbezogen.
  •  Wichtig ist, dass die gemeldete Werkpräsentation in ihrer Gesamtschau geeignet erscheint, Anlass für Veröffentlichungen in Pressemedien, auf Websites oder im Fernsehen zu sein, so dass Privatkopien angefertigt werden können.
    Denn hier werden keine Gelder einer „Ausstellungsvergütung“ verteilt, so schön das wäre. Vielmehr vermutet die Bild-Kunst, dass über eine Werkpräsentation berichtet wird und dass Dritte Kopien von dieser Berichterstattung anfertigen. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für Privatkopien sowie Kabelweitersendung werden von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst für die Urheber*innen wahrgenommen und die Mittel dafür kommen aus anderen finanziellen Quellen als Abgaben von Galerien etc.
    Weiterführender Linkl: Meldung von Werkpräsentationen - Homepage VG Bild-Kunst