vg

Kann ich bei der Meldung von "Werkpräsentation" bei der VG Bild-Kunst meine Werke melden, die in einer Wanderausstellung vertreten sind?

  • Ja, sind Werke in einer Wanderausstellung vertreten und zwischen den Eröffnungen in den verschiedenen Präsentationsstätten liegen mindestens zwei Monate, dann könnt Ihr jede dieser Präsentationen als einzelne Werkpräsentation melden

  •  Wichtig, hierbei handelt es sich um eine Ausnahme. 
    Grundsätzlich sind Präsentationen, die an mehreren Tagen an verschiedenen Orten zu demselben Thema als Teil eines Programms erfolgen, nur eine Werkpräsentation im Sinne des Verteilungsplans. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur bei erstmaliger Eröffnung der Präsentation die Berichterstattung und die mediale Aufmerksamkeit hoch sind.

  • Beachtet, pro Jahr kann jedes Mitglied maximal 12 Werkpräsentationen melden. Also wählt mit bedacht ... je weniger beteiligt sind - um so höher wird dies bewertet. 
    Die Werkpräsentationen müssen in Deutschland oder in deutschen Botschaften stattgefunden haben.
    Ausländische Präsentationen können nur gemeldet werden, wenn sie vom ifa- oder vom Goethe-Institut veranstaltet worden sind.

Weiterführender Link: Meldung von Werkpräsentationen - Homepage VG Bild-Kunst