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Resolution: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen endlich auf den Weg bringen

Berlin, den 23.03.2021. Bis zum 18. April wird es keine Lockerungen für den Kulturbereich geben, das haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute Nacht beschlossen. Der bereits am 03. März verabschiedete Stufenplan bleibt in Kraft. Ab einer Inzidenz von 100 geht im Kulturbereich fast nichts mehr.

Besonders ärgerlich ist, dass in dem in der Nacht verabschiedeten Papier der Kulturbereich noch nicht einmal genannt wird, obwohl das Infektionsschutzgesetz eine eindeutige Begründungspflicht für Schließungen im Kulturbereich vorsieht. Mit den Kirchen, so steht es in dem Papier, soll über die Schließungen über die Osterfeiertage selbstverständlich und richtigerweise gesprochen werden. Mit der Kultur offensichtlich nicht!

Doch wir geben im Kulturbereich trotzdem nicht auf. Wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen hoffentlich bald wieder möglich sein werden, müssen Lösungen gefunden werden, wie ein wirtschaftlicher Betrieb unter den notwendigen strengen Hygienebedingungen möglich ist. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates hat deshalb gestern eine Resolution „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen endlich auf den Weg bringen“ beschlossen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Seit nunmehr einem Jahr können Kulturveranstaltungen gar nicht oder wenn nur unter einschränkenden Auflagen stattfinden. Selbst wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen wieder möglich sein werden, wird eine volle Auslastung mit Besucherinnen und Besuchern nicht möglich sein, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb erschwert ist.

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen soll hier ansetzen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einem Wirtschaftlichkeitsbonus und einer Ausfallabsicherung. Mit dem Wirtschaftlichkeitsbonus sollen Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucherinnen und Besucher als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen.

Sowohl der Wirtschaftlichkeitsbonus als auch die Ausfallabsicherung können wichtige Instrumente sein, um jetzt Kulturveranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen. Mit der Überbrückungshilfe III steht ein von Bund und Ländern entwickeltes und praktiziertes Förderverfahren zur Verfügung. Die Überbrückungshilfe III hat sich in den letzten Monaten als sehr flexibel und anpassungsfähig erwiesen. Die Verwaltungsabläufe sind inzwischen eingespielt. Das Instrument ist im Kulturbereich anerkannt und wird vielfach genutzt. Weiter sollten sich beim Aufsetzen der Ausfallsabsicherung die Erfahrungen mit den beiden Ausfallfonds Film zunutze gemacht werden.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, muss er jetzt auf den Weg gebracht werden. Der Deutsche Kulturrat fordert daher:

- dass der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen schnell eingerichtet wird. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier müssen sich zügig über das Verfahren verständigen,
- dass sich der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen an privatwirtschaftliche Unternehmen richten und kein Ersatz für die Kulturförderung von Bund, Ländern oder Kommunen ist,
- dass alle künstlerischen Sparten antragsberechtigt sind,
- dass an bestehende Förderinstrumente wie die Überbrückungshilfe III angeknüpft wird. Hier könnte entweder innerhalb der Überbrückungshilfe III eine Programmlinie oder darauf aufbauend eine eigene Überbrückungshilfe IV (Sonderfonds für Kulturveranstaltungen) aufgelegt werden,
- dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.


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