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Heute Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags

Berlin, den 01.12.2025. Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz) (Bundestagsdrucksache 21/2673) statt. Die Anhörung ist öffentlich und kann im Parlamentsfernsehen auf www.bundestag.de verfolgt werden.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner, die als abhängig Beschäftigte weiterarbeiten, einen Steuerfreibetrag von 24.000 Euro/Jahr erhalten. Selbstständige werden ausdrücklich ausgenommen.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, dass zumindest jene Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, in die Aktivrente einbezogen werden. Das gilt aus dem Kultur- und Medienbereich für folgende Selbstständigengruppen:

  • selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sind,
  • selbstständige Lehrkräfte, die nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Erwerbstätige aus dem Kultur- und Medienbereich wie z. B. Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, die sozialrechtlich abhängig beschäftigt sind und damit Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) leisten, einkommenssteuerrechtlich aber als Selbstständige gelten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Aktivrentengesetz sieht eine Ungleichbehandlung von Erwerbstätigen vor. Abhängig beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern wird die Arbeit über die Altersgrenze hinaus mit 24.000 Euro/Jahr Steuerfreibetrag im Jahr versüßt. Selbstständige, die ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind wie z. B. Künstler und Publizistinnen, gehen leer aus. Wir fordern, diese Ungerechtigkeit nicht zuzulassen.“

Die Resolution des Deutschen Kulturrates zum Aktivrentengesetz „Aktivrente: Gerechtigkeitslücke für den Kultur- und Medienbereich schließen“ finden Sie hier.


Der Verband Cartoonlobby e.V. unterstützt diese Forderungen und ist durch seine offizielle Mitgliedschaft im Deutschen Kunstrat - einer Sektion beim Deutschen Kulturrat - in dessen Gremien vertreten.