Vorschläge des Deutschen Kulturrates zum Abbau von Bürokratie und zur Verwaltungsmodernisierung im Zuwendungsrecht

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PM  Deutscher Kulturrat

Berlin, den 14.07.2026. Morgen wird sich das Entlastungskabinett der Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau befassen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie durch den Abbau von Bürokratie und Verwaltungsmodernisierung in der Kultur Ressourcen freigesetzt werden können.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrates wichtig, dass die öffentlichen Mittel vor allem für Kunst und Kultur und nicht für Verwaltung verwendet werden. Durch Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung können in beträchtlichem Maße finanzielle und personelle Ressourcen im Kulturbereich freigesetzt werden, die der inhaltlichen Arbeit zugutekommen. Das gilt für die geförderten Institutionen wie die Bundesverwaltung gleichermaßen. Bürokratieabbau bedeutet im Kern, dass vertraut und nicht misstraut wird und damit kleinteilige Regelungen und deren Kontrolle überflüssig werden.

Die vom Deutschen Kulturrat erarbeiteten Vorschläge zur Modernisierung des Zuwendungsrechts sind pragmatisch und praxisorientiert. Sie zeigen teilweise auf, was in den Ländern schon längst praktiziert wird und machen damit deutlich, wo der Bund nachziehen sollte. Konkret fordert der Deutsche Kulturrat:

  • den Vorrang der Festbetragsfinanzierung einzuführen
  • das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns abzuschaffen
  • das Mittelanforderungsverfahren zu vereinfachen
  • die Mittelverwendungsfrist zu verlängern
  • die 20 %-Grenze bei der Überschreitung von Einzelansätzen abzuschaffen
  • einheitliche Bagatellgrenzen für Rück- und Zinsforderungen einzuführen
  • Gemeinkostenpauschalen zu etablieren
  • die Quote an Selbstbewirtschaftungsmitteln zu erhöhen
  • einen einheitlichen Abgabetermin für Erfolgskontrolle, Sachbericht und Verwendungsnachweis festzulegen
  • den einfachen Verwendungsnachweis bis zu einer Fördersumme von 100.000 Euro einzuführen
  • auf Zwischennachweise zu verzichten
  • die Verwendungsnachweise bei Mischfinanzierungen zu vereinheitlichen und eine Prüfinstanz zu etablieren
  • das Bundesreisekostengesetz zu aktualisieren
  • die Bewirtungsrichtlinie anzupassendie Digitalisierung voranzutreiben

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Bürokratieabbau ist mehr als ein Schlagwort. Bürokratieabbau im Zuwendungsrecht bedeutet, den geförderten Institutionen, also Vereinen, Stiftungen und Kultureinrichtungen, mit Vertrauen und nicht mit Misstrauen zu begegnen. Bürokratieabbau eröffnet Freiräume für die inhaltliche Arbeit und schafft Anreize zusätzliche Mittel einzuwerben. Dies kommt der Kultur zugute. Angesichts von Einschnitten im Kulturhaushalt wäre der Abbau von Bürokratie und die Verwaltungsmodernisierung ein wichtiges und richtiges Signal, um die vorhandenen Mittel besser einsetzen zu können.“


Hier finden Sie die Vorschläge des Deutschen Kulturrates „Vertrauen statt Misstrauen: Durch Bürokratieabbau Ressourcen in der Kultur freisetzen“