Rechte und Interessen von Karikaturisten, Cartoonisten, Pressezeichnern noch besser vertreten

Am 3. Mai 2018 wurde auf der Mitgliederversammlung von VG Bild-Kunst in Bonn der Berufsverband Cartoonlobby e.V. in die Liste der vertretenden Verbände für die Berufsgruppe II - mit drei Enthaltungen - einstimmig aufgenommen.

Der Geschäftsführer der Cartoonlobby e.V. - Andreas Nicolai - unterstrich in seiner Vorstellung zum Antrag auf der Versammlung:" ... der Berufsverband Cartoonlobby e.V. würde sich gern mit einbringen, mit der VG Bild-Kunst kooperieren und in der Berufsgruppe II die Interessen und Anliegen der auf den Gebieten der visuellen Satire und des visuellen Humors Tätigen vertreten."

Ausgangspunkt der Überlegungen für eine Beteiligung der Cartoonlobby e.V. als Vertreter und Ansprechpartner der Karikaturisten/Pressezeichner bei der VG Bild-Kunst war die Tatsache, dass sich diese Berufsgruppe mit ihren sehr speziellen Rahmenbedingungen der Nutzung und Verwertung ihrer Werke in den Medien bisher in keinem der beteiligten Verbände optimal vertreten fühlen - einen direkten Ansprechpartner benötigen.

Die Sparte der Cartoonisten, Karikaturisten und Pressezeichner stellt eine Minderheit unter den Kulturschaffenden dar und gerade deshalb ist es wichtig, dass sich jemand wie die Cartoonlobby für deren Berufsstand stark macht.  Die Cartoonlobby wird teilhaben an den Diskussionen, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Werke ihrer Mitglieder geführt werden und wird darüber hinaus in die Lage versetzt, die Arbeit der VG Bild-Kunst und deren Beschlüsse erläutern zu können.

Ein reger Austausch und eine enge Kooperation mit den anderen Verbänden der Berufsgruppe wird von der Cartoonlobby angestrebt. Eine Stimmrechtsübertragung für Mitglieder der VG Bild-Kunst auf die Cartoonlobby ist somit über die gelisiten Verbände möglich.


Auf der Mitgliederversammlung der Berufsgruppe wurden wichtige Beschlüsse gefasst, die eine Ausschüttung der ausstehenden Beträge zum Urheberrecht ermöglichen.

Dazu mehr auf der Webseite www.bild-kunst.de ! Hier ein Ausszug:

Übersicht: Meldungen der Mitglieder der Berufsgruppe II (Bild)
Mit der großen Verteilungsplanreform vom Dezember 2016 wurden die Verteilungsregeln für die digitale Privatkopie (private Kopien von Bildwerken aus digitalen Quellen) rückwirkend ab Jahresbeginn 2016 außer Kraft gesetzt. Der alte Verteilungsplan 7 basierte auf den Meldungen von Abbildungen auf Websites.

Neue Verteilungsplanregelungen für die digitale Privatkopie wurden im Jahr 2017 von der Geschäftsstelle vorbereitet und in vielen Fachsitzungen mit Gremienvertretern und Mitgliedern der BG II diskutiert. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2018 dem erarbeiteten Konzept zugestimmt. Dieses sieht die Durchführung einer empirischen Studie vor, um die Erlöse sachgerecht zwischen den internationalen Bild-Verwertungsgesellschaften aufzuteilen – eine Forderung der Aufsichtsbehörde. Für den von der Bild-Kunst administrierten Erlösanteil soll ein kombiniertes Honorar- und Einzelbildmeldesystem zur Anwendung kommen.

Anfang April werden wir den Mitgliedern der Berufsgruppe II per Post die Einladung zur Berufsgruppenversammlung übersenden, die am 3. Mai 2018 in Bonn stattfinden wird. Mit der Einladung verschicken wir den Entwurf für das neue Verteilschema sowie Erläuterungen hierzu, damit das Paket in der Berufsgruppenversammlung diskutiert werden kann. Es geht um das Verteilungsschema „Privatkopie digitale Quellen Bild“. Die Mitgliederversammlung muss der Empfehlung der Berufsgruppe in ihrer ordentlichen Sitzung am 28. Juli 2018 zustimmen.

Nach der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai 2018 wird die Meldemöglichkeit für Honorare und Einzelbilder eröffnet. Dazu bereitet die Bild-Kunst derzeit ein elektronisches Meldeportal vor.

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Meldefrist für das betreffende Verteilungsschema bis zum 31. August 2018 zu verlängern.

Den Mitgliedern der BG II stehen somit knapp vier Monate zur Verfügung, die Meldungen für die Nutzungsjahre 2016 und 2017 für das neue Verteilschema „Kopiervergütung digitale Quellen Bild“ abzugeben. Eine noch längere Meldefrist zu beschließen, war nicht möglich, da eine Ausschüttung bis Ende September gesetzlich vorgeschrieben ist.

Den Mitgliedern der Berufsgruppe II werden wir in einer Informationsbroschüre Anfang Mai die Details zur Abgabe der Meldungen ausführlich erläutern.

Zusammenfassend ergeben sich somit für die Mitglieder der Berufsgruppe II im Geschäftsjahr 2018 die folgenden Meldefristen:

Buchmeldung für Nutzungsjahr 2017:
Derzeit möglich Meldeschluss: 30. Juni 2018


Honorarmeldungen Periodika Nutzungsjahr 2017:
Derzeit möglich Meldeschluss: 30. Juni 2018


Honorarmeldungen Kabel Nutzungsjahr 2017:
Derzeit möglich Meldeschluss: 30. Juni 2018


Honorar- & Einzelbildmeldungen Digital für Nutzungsjahre 2016 und 2017:
Meldungen möglich ab Mai 2018
Meldeschluss: 31. August 2018

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